Stichwort-Verzeichnis
Ehe
Sex ist eine eheliche Pflicht, BGH vom 02.11.1966, Az. IV ZR 239/65
TrennungsFAQ: In einer Ehe gibt es nicht zwei, sondern viele Vertragspartner. Man heiratet nicht nur einen Partner, sondern mehrere. Der wichtigste Vertragspartner ist der Staat, der über seine „Vertragsklauseln“ (etwa 1000 sich oft ändernde Paragrafen des BGB und anderer Vorschriften über Ehe und deren Ende sowie etwa 15000 Gerichtsurteile für alle möglichen Ehe/Trennungsdetails) ebenfalls in ein ganz neues Verhältnis zu den Ehepartnern tritt.
Andere Partner sind die Schwiegereltern, deren neue Schwiegerkinder in einigen Konstellationen ihnen gegenüber unterhaltspflichtig werden.
TrennungsFAQ: Soll ich heiraten?
Ehedauer
Schwedische Frauenpartei will Ehe abschaffen, sda, 9. September 2005
Ehegattensplitting
Zwei Tage nach Verabschiedung des „Gleichstellungsgesetzes“ im Bundestag facht die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gezielt eine Diskussion über das „Ehegattensplitting“ an, das zu einem „Familiensplitting“ werden soll. Begründung: Das Ehegattensplitting würde eine jede Frau davon abhalten, überhaupt noch arbeiten zu gehen, weil sie als Zweitverdienerin (mit meist weniger Gehalt als der Mann, weil sie als Mutter oft nur in Teilzeit arbeite) in der Steuerklasse, in die sie durch dieses Ehegattensplitting rutsche, kaum etwas netto heraus bekomme. Darüber hinaus sei das Ehegattensplitting nicht mehr zeitgemäß wegen der jetzt in diesem Zusammenhang plötzlich so vielen nichtehelichen Familien. Deren Frauen bekommen natürlich auch zu wenig netto heraus. Denn die müssten jetzt in „regulären“ Steuerklassen arbeiten, die im Zuge des Familiensplittings auch geändert werden sollten, zum Vorteil vor allem lediger Mütter.
Fakten: „Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer, also keine Steuer eigener Art. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG)“51 (Bundesfinanzministierum 2006). Und das Einkommensteuergesetz kennt keine Steuerklassen! Jeder Mensch wird nach seiner Einkommenshöhe gleich besteuert. Hat er eine schlechte Lohnsteuerklasse, erhält der Staat nur einen besonders hohen, zinslosen Kredit (da der Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich an den Staat abführen muss), den der Staat mit dem Lohnsteuerjahresausgleich jedoch wieder an den Arbeitsnehmer zurück zahlen muss! Aber: Die steuerlichen Vergünstigungen für Eltern sind meist Festbeträge und mindern damit das zu versteuernde Einkommen praktisch immer, allerdings nur bei sorgeberechtigten Eltern, deren Kinder auch tatsächlich mit ihnen leben! Und: Die günstige „Steuerklasse II: Ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer, denen der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende zusteht“52 ist natürlich ebenso wenig wie die 90% aller Scheidungsväter mit Kindern kriminalisierende „Steuerklasse I: ledige und geschiedene Arbeitnehmer …“[53] Thema für diese Bundes„familien“ministerin Ursula von der Leyen.
Fazit: Auch diese gesamte Diskussion um das Ehe- versus Familiensplitting ist reine Scharatanerie! Es geht nicht um Sachliches. Es geht einzig darum, die Frau fortwährend in ihren „versäumte(n) Möglichkeit(en) einer außerordentlichen Entwicklung …“ und in ihren „familiäre(n) Übelstände(n)“ (Alfred Adler) zu stilisieren, um den „schrankenlose(n) Egoismus“ der Frau und ihre „imperialistische() Tendenz“ (Alfred Adler), vor allem wenn sie Feminstin ist, in der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten.
Ehevertrag
Sobald die Gefahr besteht, dass Frauen zahlen müssten statt dick abkassieren, bestehen die Damen sehr wohl auf Eheverträgen. Um selber nichts zu zahlen. Schöner kann man nicht beweisen, die Ehe als einen rein wirtschaftlichen Trick zu betrachten, um sich selber reich zu machen oder zu halten.
pre-nups-to-protect-themselves.html
Eltern
Eine gesetzliche Definition für Familie gibt es nicht. (Seite 2) „Eltern“ sind Eltern im Rechtssinne (§§ 1589, 1591, 1592 BGB; für angenommene Kinder: §§ 1741, 1754, 1755 BGB – keine Identität mit biologischen Eltern erforderlich). (Seite 5)
Klaus Richter: Vorlesung Familienrecht (Begriff der Familie, Stellung in der Rechtsordnung)
Ergänzungspflegschaft
§ 1909 BGB sieht die Möglichkeit der Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft durch das Gericht vor. So kann das Familiengericht bei andauernder Umgangsvereitelung eine Umgangspflegschaft einrichten. Dem umgangsvereitelnden Elternteil wird insofern ein Teil der elterlichen Sorge, nämlich über den Aufenthalt des Kindes beim anderen Elternteil zu bestimmen, entzogen. Eine Ergänzungspflegschaft kann auch beantragt und eingerichtet werden, wenn die Person bei der sich das Kind aufhält keine eigenes Sorgerecht hat, aber für das Kind vom nichtbetreuenden Elternteil oder beiden nicht betreuenden unterhaltspflichtigen Elternteilen Unterhalt einzufordern ist. Bei der derzeitigen verfassungswidrigen Rechtspraxis kommt es nicht selten vor, dass ein Kind bei einem „nichtsorgeberechtigten“ Elternteil (meistens der Vater) lebt und der „sorgeberechtigte“ Elternteil (meistens die Mutter) aber keinen Unterhalt zahlt, In so einem Fall müsste der Nichtsorgeberechtigte entweder das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht beantragen, damit er das Kind gegenüber dem anderen Elternteil vertreten kann. Oder eine Ergänzungspflegschaft beantragen. Der Ergänzungspfleger wird in diesem Fall aus der Staatskasse bezahlt, weil er ja das mittellose Kind vertritt. Ein schöner Fall von staatlich subventionierten Beschäftigungsprogramm. Weil die Staatsmaschinerie und ihre HelferInnen im Bundestag und der Bundesregierung ängstlich und ideologisch verbohrt darauf achten, dass es Tausende nichtsorgeberechtigter Elternteile gibt und die Entsorgungsmaschinerie immer neue entsorgte Elternteile schafft, werden kompensierend Millionen von Euro der steuerzahlenden BürgerInnen dafür verschleudert, eigentlich überflüssige Ergänzungspfleger zu bezahlen.
Lexikon Familienrecht: Ergänzungspflegschaft
Erziehung
Interview mit Kinderpsychiater Michael Winterhoff
Die Kinder sind heute nicht mehr auf das Gegenüber ausgerichtet, sondern richten das Gegenüber dauernd auf sich aus.
Seit Anfang der 1990er Jahre fing man an, kleine Kinder als Partner zu sehen.
Die Erziehung zu Hause spielt keine entscheidende Rolle mehr? – Immer weniger. Das wird für Deutschland ein Problem, weil wir traditionell immer der Familie den Auftrag gegeben haben.
In einem Kindergärten wurden auf dem Spielgelände zwei raufende Buben getrennt, alle Kinder mussten ins Haus und in einem Stuhlkreis wurde unter den Fünfjährigen moderiert, wie es zu dieser Aggressivität kommen konnte. Warum dürfen Buben nicht mehr ihre Kräfte messen? Warum sollen sie pflegeleichtes Mädchenverhalten einüben?
Psychologe: Kinder sind keine Partner
Erzwingungshaft für Mutter von acht Kindern
GELSENKIRCHEN. Weil sie ihren Sohn nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen ließ, muß eine Mutter aus Ostwestfalen acht Tage im Gefängnis verbringen. Wie der Verein „Schulunterricht zu Hause“ der Nachrichtenagentur idea mitteilte, habe die Polizei die Mutter von acht Kindern am 17. Februar in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen gebracht. Angeordnet wurde die Haft, weil die rußlanddeutsche Baptistin ein bereits 2006 verhängtes Bußgeld von 250 Euro nicht zahlte. Die Mutter lehnt es ab, ihren neun Jahre alten Sohn an der schulischen Sexualerziehung anhand des Buches „Peter, Ida und Minimum“ teilnehmen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein Aufklärungsbuch im Comicstil für Kinder ab sechs Jahren. Es wurde 1980 mit dem Deutschen Jugendliteraturpreis ausgezeichnet. Nach Ansicht der Eltern vermittelt das Buch eine ethiklose Sexualerziehung; der Unterricht sei schädlich, weil er die Kinder zur Frühsexualität verführe.
Berlin soll noch schwuler werden
Junge-Freiheit, WGvdL-2-Forum: id=3830
Erziehungskontinuität
Zwang zur Antiautoritären Erziehung, Verbot des Schlagens
Das ist so, als wenn man einen Arbeitgeber verbieten würde, einen Mitarbeiter zu entlassen oder einem Polizisten nie vom Schlagstock oder der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Ergebnis der Zeitgeistpropaganda der letzten Jahrzehnte, nach der: a) die Welt sowieso überbevölkert sei, b) eine ökologische Katastrophe drohe und c) Kinder nur Spaßbremsen hedonistischer Lebensplaner seien.
Auch in der schulisch-öffentlichen Erziehung wird die Orientierung an dem grundgesetzlich vorgeschriebenen Leitbild von Ehe und Familie seit Jahrzehnten vernachlässigt – wenn nicht gar umgedreht.
Staatliche Erziehung
Der massive Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige ist teuer und verfehlt das erklärte Ziel, mehr Mütter an den Arbeitsmarkt zu bringen. Der Effekt des Krippenausbaus auf die Müttererwerbsquote wird nur minimal sein. „Es findet lediglich eine Verdrängung der bisher privat organisierten Betreuung hin zu den staatlich subventionierten Plätzen statt.“
Die von der früheren Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestartete Krippenoffensive sieht vor, dass ab 2013 für jedes dritte Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten ein Betreuungsplatz angeboten wird. Ab dann gilt der noch von der großen Koalition beschlossene Rechtsanspruch. Die auf zwölf Milliarden Euro veranschlagten Ausbaukosten teilen sich Bund, Länder und Kommunen. Ein Kita-Platz wird im Durchschnitt mit etwa 1000 Euro pro Monat staatlich subventioniert.
In Westdeutschland, wo Krippen bislang Mangelware sind, gibt es vielfach private Arrangements: Kinderfrauen, privat vermittelte Tagesmütter, Nachbarn und Großeltern kümmern sich um die Ein- und Zweijährigen, während deren Mütter arbeiten gehen. Handelt es sich um bezahlte Hilfen, liegen die Betreuungskosten mit durchschnittlich fünf Euro pro Stunde weit über den üblichen Kita-Gebühren. Deshalb werden viele dieser Eltern froh sein, wenn sie in Zukunft infolge der Krippenpläne eine öffentliche Betreuung nutzen können und auf diese Weise ein Menge Geld sparen.
Es ist ein Trugschluss, dass der Ausbau des Betreuungsangebotes große Auswirkungen auf die Frauenerwerbsquote habe. „Statt das Arbeitsangebot der Mütter zu erhöhen hat die flächendeckende Einführung subventionierter Kinderbetreuung in Norwegen weitgehend nur die informellen Betreuungsarrangements verdrängt.“ Die Nettokosten der staatlichen Kitas werden sehr hoch sein, weil die erhofften zusätzlichen Steuereinnahmen durch mehr berufstätige Mütter ausbleiben. Die Frauen würden auch ohne solche öffentliche Betreuung ihrem Beruf nachgehen – und die Organisation selbst in die Hand nehmen. Das einzige Argument, das somit noch für den Krippenausbau sprechen könnte, wäre die vermeintlich besseren Bildungschancen der Krippen-Kinder. Fachleute sind sich allerdings keineswegs einig, ob Ein- und Zweijährige in einer Kita besser gefördert werden als zu Hause.
Noch mehr Gehirnwäsche schon im Kindergarten?! Lügengeschichten von Eisbären und das Märchen vom bösen, bösen Auto! Leute lasst nicht zu dass der Staat eure Kinder indoktriniert. Wider die Klimalügen, gegen Öko-Diktatur und grünen Kommunismus.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass durch zusätzliche Krippen die Zahl der berufstätigen Mütter nicht erhöhen wird. In nur fünf Prozent der Familien, so prognostizieren die Forscher, wird die Mutter, deren Kind einen Krippenplatz bekommt, diesen tatsächlich in Anspruch nehmen und arbeiten gehen.
Europa
EUdSSR (EUSSR)
Kombination aus EU (Europäische Union) und UdSSR (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken; Sowjetunion). Der Begriff spielt darauf an, daß die EU in der Gefahr steht, sich allmählich zu einem totalitären Vielvölkerstaat ähnlich der UdSSR zu entwickeln. Schon im derzeitigen Stadium gibt es Parallelen, die aufmerksame Beobachter als beängstigend empfinden. So gibt es zwar ein Parlament, von diesem geht aber nicht die tatsächliche legislative Macht aus. Diese wird von Gremien ausgeübt, die keiner ausreichenden demokratischen Kontrolle unterliegen. Die Gewaltenteilung ist mangelhaft ausgeprägt. Ist es Zufall, daß das mächtigste EU-Organ Rat (russ: Sowjet) heißt? Kann man eine Union, die von einem Sowjet regiert wird, deshalb schon als Sowjetunion bezeichnen?
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